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Dienstleistung

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Das polizeiliches Führungszeugnis beantragen, ohne Wartezeit auf dem Amt. Die Vorteile der online Beantragung:

  • Auf dem Amt keine langen Wartezeiten.
  • Bequem von zu Hause aus.
  • Zustellung per Post an die Wunschadresse.
  • In wenigen Minuten fertig.

Ein Führungszeugnis wurde früher auch polizeiliches Führungszeugnis genannt, es ist ein amtliches Dokument. Manchmal möchte Arbeitgeber die Vorstrafen und Verurteilungen von neuen Mitarbeitern sehen. So ein Führungszeugnis kann auch online beantragt werden. Vor kurzem konnte ein polizeiliches Führungszeugnis nur bei einer Meldebehörde beantragt werden. Dafür war ein persönliches kommen nötig oder es musste ein gültiger Personalausweis oder Reisepass gezeigt werden. Bei einem Aufenthalt im Ausland konnte in Ausnahmefällen das Führungszeugnis schriftlich beantragt werde3n. Ein Notar oder eine amtliche Behörde musste den Antrag beglaubigen. Beim Bundesamt für Justiz werden die Anträge verwaltet und von dort werden die Führungszeugnisse verschickt. Es ist heute noch möglich das Führungszeugnis persönlich zu beantragen. Seit dem Jahr 2016 ist es möglich das Führungszeugnis über das Internet zu holen. Wer nicht zur Behörde gehen möchte oder kann, kann sich in einem Online-Wegweiser informieren, wie es von zu Hause aus geht.

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Seit das elektronische Antragssystem eingeführt wurde, stellen immer mehr Leute den Antrag von zu Hause aus. Die Beantragung ist ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Für junge Leute zwischen 14 und 17 Jahren kann der Erziehungsberechtigte das Führungszeugnis beantragen. Für eine geschäftsunfähige Person muss der gesetzliche Betreuer das Führungszeugnis mit einer Vertretungsvollmacht beantragen.

In Deutschland kann das Führungszeugnis nur deutschsprachig beantragt werden. Der Besitzer kann es aber in eine andere Sprache übersetzten lassen. Von einem Führungszeugnis kann stets eine beglaubigte Kopie gemacht werden. Von einer siegelführenden Behörde oder von einem Notar. Das Bundesamt für Justiz bietet diese Leistung nicht an dem Sprache. 

Mit einem Führungszeugnis kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bestätigen, das er nicht vorbestraft ist.