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Finanziell

Selbstständige oder Unternehmer in der Schweiz

Nicht jeder Selbstständige oder Unternehmer in der Schweiz muss eine doppelte Buchhaltung führen und auch nicht jeder muss die MwSt abrechnen.

Wer zur doppelten Buchführung und zur MwSt Abrechnung verpflichtet ist, klären wir hier auf.

Einzelunternehmen mit weniger als 100.000 CHF Umsatz pro Jahr.

Die meisten Selbstständigen und Unternehmen machen weniger als 100.000 CHF Umsatz pro Jahr und müssen nur eine vereinfachte Buchhaltung führen und eine sogenannte Einnahmen- Ausgaben-Rechnung machen und müssen keine MWST-Abrechnung machen.

Überschreiten Sie als Einzelunternehmen die 100.000 Marke, dann ändert sich in diesem Fall auch nichts an Ihrer Buchhaltungspflicht, allerdings müssen Sie ab diesem Umsatz die Mehrwertsteuer abrechnen.

Ein Lohnbuchhaltungs-Programm ist hier meiner Meinung nach schon Pflicht.

GmbHs, AG’s und alle Unternehmensformen mit 500.000 bis 5 Millionen CHF Umsatz pro Jahr

Jede GmbH oder AG muss zwangsläufig eine doppelte Buchhaltung führen. Sie können aber immer noch selbst entscheiden ob Sie eine einfache oder effektive MWST-Abrechnungen machen möchten.

Unternehmen mit über 5 Millionen CHF Umsatz pro Jahr

Ab diesem Zeitpunkt versteht es sich, dass hier die doppelte Buchhaltung greift. Die doppelte Buchhaltung wird hier aber auch als Instrument für die Kontrolle der Finanzen aktiv genutzt.

Bei der MWST- Abrechnung muss eine effektive MWST-Abrechnunge gemacht werden.

Die Buchhaltung Unternehmen hier sowieso Buchhalter und Treuhändler.